Anschrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
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09.12.2015 / Im Fokus
Der Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik wird verliehen, um Menschen mit und ohne Behinderung zu ehren, die sich für die Lebenssituation und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in Köln einsetzen. Die Anlaufstelle Rheinland ist eine „Peer to Peer“ Beratung von und für Menschen, die in der Psychiatrie sind oder waren. Gemeinsam praktizieren sie Selbsthilfe und vertreten ihre Interessen in der Politik und gegen über der Psychiatrie.
Viele Mitmenschen, die psychiatrische Behandlung erfahren und erfahren haben, stehen vor einer Fülle von ungeklärten Fragen und suchen nach Antworten. Neben der alternativen Krisenbegleitung gibt es in der Anlaufstelle wöchentlich drei gut besuchte offene Cafés. Montags findet eine Psychopharmaka-Absetzgruppe statt. Dienstags trifft sich eine Selbsthilfegruppe junger Psychiatrie-Erfahrener. Zusätzlich finden einmal monatlich weitere Aktivitäten wie z. B. kreatives Handwerk oder eine „Achtsamkeitsgruppe" statt.
30.11.2015 / Im Fokus
Am 26. November 2015 fand die jährliche Tagung der Landesgesundheitskonferenz (LGK) unter Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure im Gesundheitsbereich von Nordrhein-Westfalen statt, so auch unter Mitwirkung des nordrhein-westfälischen Patientenbeauftragten Dirk Meyer.
Ausgehend vom Grundverständnis einer solidarischen Gesundheitspolitik unterstützt die Landesgesundheitskonferenz (LGK) das Ziel einer bedarfsgerechten und ohne Hürden zugänglichen gesundheitlichen Versorgung für alle Menschen, unabhängig von deren sozialem Status, Alter, Herkunft oder Geschlecht.
Mit ihrer aktuellen Entschließung verpflichten sich die Mitglieder der LGK, Maßnahmen zur Verbesserung der Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten in der Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Zu den Schwerpunkten der Maßnahmen gehören:
Der vollständige Wortlaut der Entschließung kann auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums als PDF-Datei heruntergeladen werden.
18.11.2015 / Aufklärung
Die aktuelle Antibiotikakampagne des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums richtet sich an die gesamte Bevölkerung, insbesondere an Eltern mit kranken Kindern sowie Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzte.
Hauptinhalte der Aufklärung sind:
Die Kampagne besteht aus einer Broschüre und mehreren Plakatmotiven zum Thema „Antibiotika bewusst einsetzen“, jeweils in den Sprachen deutsch, englisch, türkisch und russisch.
Diese, sowie weitere Informationen finden sie auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums NRW.
29.09.2015 / Im Fokus
Flüchtlinge, die die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen haben und einer Gemeinde zugewiesen worden sind, können in NRW ab 2016 eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Diese erlaubt ihnen, wie den gesetzlich Versicherten, selbstständig einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens erhofft sich dadurch eine Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen und eine Entlastung der Kommunen. Die Flüchtlinge bekommen die neue Karte direkt von der zuständigen Krankenkasse zugeschickt, nachdem die teilnehmende Gemeinde diese dort beantragt hat.
Der Leistungsumfang orientiert sich weiterhin an den gesetzlichen Vorgaben der §§ 4 sowie 6 des Asylbewerber-Leistungsgesetzes.
Bislang ist die Organisation ärztlicher Behandlung für Flüchtlinge häufig sehr langwierig und für Kommunen in der Regel mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. So gilt bis zur Einführung der Karte, dass Flüchtlinge einen für die Behandlung erforderlichen Behandlungsschein bei ihrer Kommune einholen müssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen entscheiden, ob eine Behandlung medizinisch notwendig und ein Arztbesuch erforderlich ist. Bereits vor einigen Jahren haben Länder wie Bremen und Hamburg mit der Einführung einer Krankenversicherungskarte für Asylbewerberinnen und -bewerber gute Erfahrungen gesammelt. Nordrhein-Westfalen ist das erste große Flächenland, das eine derartige Rahmenvereinbarung mit Krankenkassen abgeschlossen hat. Den Kommunen steht eine Teilnahme an der Vereinbarung frei, sie ist unbedingt wünschenswert aber nicht verpflichtend.
Weitere Informationen über die Einführung der Gesundheitskarte erhalten Sie in der folgenden
16.09.2015 / Im Fokus
Der vorliegende Bericht „Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt | 2015“ informiert über die Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten des Patientenbeauftragten. Die Analyse der eingegangenen Anfragen im Jahr 2014 liefert dazu das Fundament und ermöglicht die Ableitung von Hinweisen auf Schwachstellen in der Versorgung. Nicht zuletzt enthält der Bericht Anregungen für Veränderungen mit dem Ziel, unser Gesundheitssystem stärker als bisher nach den Bedürfnissen und Erwartungen der Menschen zu richten.
Der 3. Bericht des Beauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Patientinnen und Patienten kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden:
07.09.2015 / Im Fokus
Anlässlich des bundesweiten Aktionstags für pflegende Angehörige erklärt der Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalens für Patientinnen und Patienten, dass pflegende Angehörige die höchste Wertschätzung und Unterstützung der Gesellschaft für ihren Einsatz und ihr Engagement verdienen. Neben den Regelleistungen der Pflegeversicherung wie z. B. der Verhinderungspflege benötigen sie begleitende, unterstützende und vernetzende Maßnahmen durch wohnortnahe Angebote der Selbsthilfe.
Seit Verabschiedung des Pflegeversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes 2007 bestehen gemäß § 45 d SGB XI Möglichkeiten einer Förderung gemeinschaftlicher Selbsthilfe von pflegenden Angehörigen. Die Regelung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2013 erweitert: Pflegekassen haben nun 10 Cent für jeden Versicherten zur Unterstützung der Selbsthilfe im Bereich Pflege aufzuwenden. Dies gilt allerdings nur, wenn eine Komplementärfinanzierung seitens des Landes in gleicher Höhe erfolgt.
In Anwendung dieser Regelung könnten in Nordrhein-Westfalen jährlich rund drei Millionen Euro zur Unterstützung der Selbsthilfe pflegender Angehöriger bereitgestellt werden. Dies ist bisher allerdings nicht geschehen. Erstmalig standen im Jahr 2014 im Landeshaushalt Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Komplementärfinanzierung zur Verfügung, die allerdings bis zum Jahresende nicht verausgabt wurden. Es konnte zeitnah keine entsprechende Regelung für die Förderung geeigneter Maßnahmen mit den Pflegekassen abgestimmt werden.
Der Patientenbeauftragte bedauert, dass es bisher nicht gelungen ist, das wichtige und elementare Engagement pflegender Angehöriger durch begleitende, unterstützende und vernetzende Maßnahmen der Selbsthilfeförderung zur stärken und tragfähig auszugestalten. Er wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass pflegende Angehörige landesweit wohnortnahe Unterstützungs- und Entlastungsangebote auch im Rahmen der Selbsthilfe erhalten.
Da die entsprechenden Mittel auch im Landeshaushalt 2015 bereitstehen, geht der Patientenbeauftragte davon aus, dass spätestens in diesem Jahr eine Umsetzung im Sinne der pflegenden Angehörigen erfolgt. Allein in Nordrhein-Westfalen werden rund 420.000 Menschen zu Hause gepflegt, nur etwa ein Drittel werden dabei von ambulanten Pflegediensten unterstützt (Landesstelle pflegende Angehörige, 2015).
Eine erste Anlaufstelle für pflegende Angehörige ist die Landesstelle Pflegende Angehörige NRW. Diese informiert und unterstützt pflegende Angehörige sowie ehren- und hauptamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Auf ihrer Internetseite beantwortet sie wichtige Fragen rund um das Thema Pflege, gibt eine erste Orientierung und stellt Informationen zur Verfügung.
04.09.2015 / Veranstaltung
Mit der zweiten landesweiten Tagung „Zusammen weitergehen“ setzt das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG.NRW) mit der nordrhein-westfälischen Krankenhausgesellschaft (KGNW) und dem Beauftragten der nordrhein-westfälischen Landesregierung für Patientinnen und Patienten die vor zwei Jahren erfolgreich begonnene Informations- und Vernetzungsinitiative für Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher fort.
Die Bedeutung der unterstützenden Ansprache und Begleitung insbesondere für ältere Menschen während ihres Krankenhausaufenthalts und im Anschluss daran ist Gegenstand eines Fachvortrags und anschließender Podiumsdiskussion mit Ministerin Barbara Steffens. Die Workshops am Nachmittag ermöglichen einen praktischen und fallbezogenen Austausch.
Im Rahmen einer Poster-Ausstellung wird den Krankenhäusern und ihren Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern gemeinsam die Möglichkeit gegeben, zu zeigen, wie sie die Patientinnen und Patienten während des Krankenhausaufenthalts bei deren Wünschen und Bedürfnissen sowie Fragen und Sorgen unterstützen.
Veranstalter: LZG.NRW
Veranstaltungsdatum: 06. Oktober 2015
Veranstaltungsort: Stadthalle Mülheim an der Ruhr
Die Onlineanmeldung sowie den Programflyer finden Sie auf der Internetseite des LZG.NRW.
Netzwerktagung Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher >
27.08.2015 / Im Fokus
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. Das Gesetz soll nach Beratung und Verabschiedung im Bundestag am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Im Zentrum des Gesetzes steht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff verbunden mit einem neuen Begutachtungsverfahren und der Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. Diese werden zum 1. Januar 2017 wirksam.
Ausführliche Informationen sind auf dem Informationsportal des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden:
19.08.2015 / Aufklärung
Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf eine kostenlose akute Krankenbehandlung - z.B. bei Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern - wenn die Leistungsanbieter die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptieren.
Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) befindet sich in der Regel auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte oder wird als Ersatzbescheinigung von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt.
Wenn der Leistungserbringer in Griechenland diese Karte akzeptiert, werden die entstandenen Kosten zwischen dem griechischen und deutschen Träger abgerechnet. Der Versicherte muss allenfalls die in Griechenland vorgesehenen Zuzahlungen leisten.
Aufgrund der momentanen Lage in Griechenland kann es jedoch sein, dass der Leistungserbringer die Kosten in voller Höhe privat in Rechnung stellt. Auch dann werden weiterhin Arzt- und Medikamentenrechnungen von Versicherten durch die Krankenkassen, über das Kostenerstattungsverfahren, übernommen. Dabei wird dem Versicherten allerdings max. der Betrag erstattet, der die Behandlung bzw. das Medikament in Deutschland gekostet hätte. Deshalb rät der GKV - Spitzenverband dazu, zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
Das Statement des GKV-Spitzenverbandes kann auf folgender Internetseite aufgerufen werden:
12.08.2015 / Im Fokus
Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wie eigentlich die Patientenbeteiligung der Selbsthilfeorganisationen im Gesundheitssystem in Deutschland funktioniert. Mit dem aktualisierten Online-Portal "Patient und Selbsthilfe" stellt die NAKOS (Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen), die für die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. die Patientenbeteiligung nach § 140f (im Sozialgesetzbuch V) koordiniert, ein umfassendes Informationsangebot bereit.
Hier werden vielfältige Informationen über Arbeitsweisen, Verfahren und Rahmenbedingungen der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V aufgezeigt. Ergänzend dazu machen Erfahrungsberichte von Selbsthilfeaktivistinnen und -Aktivisten deutlich, dass es noch große Herausforderungen für die Selbsthilfe in diesem Aufgabengebiet gibt.
Das Informationsangebot kann auf folgender Internetseite abgerufen werden:
05.08.2015 / Aufklärung
Vielen Patienten, Ärzten und Klinken ist nicht bewusst, dass Überweisungen zum Facharzt oder zu Ambulanzen auch länger als ein Quartal gültig sind. Patientinnen und Patienten werden zurück zum ausstellenden Arzt geschickt, um einen Überweisungsschein mit dem Datum des aktuellen Quartals zu erhalten. Dies bedeutet für sie häufig einen enormen Aufwand und für die Arztpraxen doppelte Arbeit.
Ein Blick in die Erläuterungen zum Bundesmantelvertrag für Ärzte, geschlossen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV - Spitzenverband, verrät, dass Überweisungen durchaus unter bestimmten Voraussetzungen über das Ausstellungsquartal hinweg gültig sind:
"Das Quartal der Ausstellung der Überweisung ist in der Form „QJJ“ in das betreffende Feld einzutragen. Beginnt der auf Überweisung tätig werdende Arzt seine Behandlung erst im Folgequartal, kann der ausgestellte Überweisungsschein verwendet werden, sofern der Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte vorweisen kann. Erfolgt im Folgequartal kein persönlicher Arzt - Patienten - Kontakt, so kann der ausgestellte Überweisungsschein ohne den erneuten Nachweis der Anspruchsberechtigung verwendet werden."
Patientinnen und Patienten können sich bei Bedarf darauf beziehen und auf das "Muster 6" der Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung verweisen. Diese kann auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eingesehen werden:
Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung >
09.07.2015 / Im Fokus
Die Patientenbeauftragten der Länder Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen haben sich in einer gemeinsamen Pressemitteilung an Ihren Kollegen auf Bundesebene, den Patientenbeauftragten und Staatssekretär Herrn Karl-Josef Laumann gewandt. Hintergrund ist die Diskussion um die weitere Vergabe der Fördermittel für eine Unabhängige Patientenberatung.
Im Bundesgebiet können sich Patientinnen und Patienten bisher in 21 Beratungsstellen Rat und Hilfe vor Ort holen. Die drei nordrhein-westfälischen Standorte befinden sich in Bielefeld, Dortmund und Köln. Sie werden von einem Verbund aus anerkannten Patientenverbänden der gemeinnützigen UPD gGmbH getragen und von den Gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Der Träger könnte zum Jahresende 2015 ausgetauscht und durch ein Unternehmen ersetzt werden, das vor allem Callcenter für Krankenkassen betreibt. Dadurch besteht die Sorge, dass die bisher bestehende Unabhängigkeit und Qualität der Beratung gefährdet ist. Außerdem kann ein Abbau der örtlichen Beratungsstellen nicht ausgeschlossen werden.
Die Patientenbeauftragten der Länder sind sich einig, dass eine Umwandlung der Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung in ein zentrales Callcenter entschieden abzulehnen ist.
Die gemeinsame Pressemitteilung der Patientenbeauftragten der Länder Bayern, Berlin und NRW kann hier eingesehen werden:
09.07.2015 / Im Fokus
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verabschiedet. Ab dem kommenden Jahr stehen für die Gesundheitsvorsorge der ca. 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in ganz Deutschland deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Das „Präventionsgesetz“ sieht z. B. eine deutliche Förderung des Impfschutzes vor. Außerdem sollen individuelle Belastungen und Risikofaktoren von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen stärker berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzte erhalten die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auszustellen. Jugendlichen unter 18 Jahren steht eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung zu. Zudem kann die Soziale Pflegeversicherung zukünftig auch gesundheitsfördernde Angebote Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen anbieten.
Möglich gemacht werden diese Maßnahmen durch eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung. Das erklärte Ziel ist es, die Gesundheitsförderung in jedem Lebensumfeld (Arbeitsplatz, Schule, Pflegeheim, etc.) und in allen Altersgruppen zu stärken. Hierfür werden die Kranken- und Pflegekassen in Zukunft mehr als 500 Mio. Euro investieren.
09.07.2015 / Im Fokus
Am 11. Juni 2015 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll dazu beitragen, bundesweit eine flächendeckende Versorgung bei gleichzeitiger Stärkung der Patientenrechte und Verbesserung der Versorgungsqualität zu gewährleisten.
Für Patientinnen und Patienten ergeben sich unter anderem folgende Neuerungen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, Terminservicestellen für die Vermittlung von Facharztterminen zur Verkürzung von Wartezeiten einzurichten. Das Patientenrecht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung wird gestärkt, insbesondere wenn es um die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit von Operationen geht. Außerdem gilt zukünftig der Anspruch auf Krankengeld für Versicherte ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
Zudem bietet das Gesetz Möglichkeiten, stärkere Anreize für eine ärztliche Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu werden die Einrichtung eines Strukturfonds zur Förderung der Niederlassung erleichtert und die Fördermöglichkeiten erweitert. Hiervon werden hoffentlich Patientinnen und Patienten in unterversorgten Gebieten profitieren. Darüber hinaus sieht das Gesetz die Entwicklung innovativer neuartiger Versorgungsformen und den Ausbau strukturierter Behandlungsprogramme vor.
Die Regelungen können im Einzelnen auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit sowie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV eingesehen werden:
11.06.2015 / Service
Wer Fragen zur Berechnung der Kosten für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen hat, kann sich ab sofort telefonisch oder per E-Mail kostenlos beraten lassen. Unterstützt durch eine Förderung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation und Pflege NRW (MGEPA NRW) bietet die BIVA - Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e. V. - Pflegebedürftigen und deren Angehörigen individuellen Rat an.
Seit Ende 2014 sind die Träger verpflichtet, mehr Transparenz bei den Heimentgelten herzustellen. Die gesetzliche Grundlage dazu wurde durch das neu verabschiedete Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen geschaffen. Trotzdem sind die Kostenaufstellungen nicht immer leicht zu verstehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungshotline gehen auf die persönliche Situation der Fragestellenden ein und erklären komplexe Sachverhalte verständlich.
Link zur kostenlosen Beratung zu Heimentgelten durch die BIVA - Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e. V.:
27.05.2015 / Im Fokus
Bereits Anfang Mai startete in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern eine breit angelegte Initiative der Krankenhausgesellschaft NRW gegen multiresistente Keime unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Ziel ist es, die Bevölkerung über Krankheitserreger, Antibiotikaresistenzen und Infektionsschutz aufzuklären. Hinweise, wie sich Krankenhauspatienten und -Patientinnen bzw. Besucherinnen und Besucher selbst schützen können, gehören ebenso zu der Initiative wie die Aufklärung durch die Krankenhäuser über Schutzmechanismen, welche diese im Kampf gegen multiresistente Keime einsetzen.
Ergänzend dazu zeigen einige Klinken eine Wanderausstellung, die den Betrachterinnen und Betrachtern hilft, Krankheitskeime und deren Behandlung mit Antibiotika medizingeschichtlich einzuordnen.
Weitere Informationen zum Schutz vor Infektionen mit multiresistenten Keimen, Krankenhaushygiene, Krankheitserreger und Antibiotikaresistenzen gibt die Internetseite "Keine Keime" der Krankenhausgesellschaft Nordrhein -Westfalen:
19.05.2015 / Im Fokus
Mit dem Versorgungsstrukturgesetz, welches am 01.01.2012 in Kraft getreten ist, wurden die gesetzlichen Krankenversicherungen befähigt, im Rahmen von kassenindividuellen Satzungsleistungen, sogenannte OTC – Arzneimittel zu erstatten. Hierbei handelt es sich um Medikamente, die zwar apotheken-, aber nicht verschreibungspflichtig sind und ohne Rezept des Arztes von Patientinnen und Patienten in der Apotheke erworben werden können.
Die aktuellen Ergebnisse des Deutschen Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) zeigen, dass viele gesetzlich Versicherte nicht wissen, dass die zuständigen Krankenkassen die Kosten für OTC – Arzneimittel im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips übernehmen. Lediglich jeder vierte gesetzlich Versicherte kennt das Angebot der Satzungsleistungen seiner Krankenkasse.
Da OTC – Arzneimittel oftmals eine große Rolle in der Selbstmedikation spielen, ist es ratsam die eigene Krankenkasse zu kontaktieren und die angebotenen Satzungsleistungen zu erfragen. Darüber hinaus erhalten Sie bei Bedarf unter dem nachfolgenden Link eine, durch die BAH zur Verfügung gestellte Übersicht zu den Satzungsleistungen verschiedener Krankenkassen. Maßgeblich und verbindlich sind jedoch nur die jeweiligen Inhalte der Satzungen der Krankenkassen, die auch Änderungen unterliegen können.
12.05.2015 / Im Fokus
Eine patientenbezogene menschliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ist ab einem bestimmten Schweregrad ohne eine professionelle Pflege, die qualifiziert und ausreichend finanziert ausgeübt werden kann, nicht leistbar.
Das aktuelle Thema "Professionelle Pflege: wirksam und wirtschaftlich" hebt die Wichtigkeit des Zusammenwirkens von verschiedenen Faktoren und Akteuren in der Pflege hervor, um Patientensicherheit und - orientierung durch Effizienz und Qualität der Gesundheitsversorgung in den Mittelpunkt zu rücken.
Dazu hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) ein Begleit-Handbuch zum Download bereitgestellt. Es bietet Hintergrundinformationen und Impulse zu wichtigen Themen des Gesundheitssystems in Zusammenhang mit professioneller Pflege.
Das Datum des Internationalen Tag der Pflegenden geht auf den Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence Nightingale (geboren am 12. Mai 1820 in Florenz; gestorben 13. August 1910 in London) zurück, die als Pionierin der modernen Krankenpflege gilt. Sie hat die Pflege als selbstständige Disziplin etabliert.
24.04.2015 / Aufklärung
Pflegebedürftige Menschen in Deutschland bekommen seit Januar höhere Leistungen. Außerdem werden die Betreuungs-möglichkeiten im Heim und ambulant ausgebaut. Das sieht das "Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" (Erstes Pflegestärkungsgesetz - PSG I) vor.
Zur Finanzierung wurden dafür seit Januar 2015 die Beiträge für Arbeitnehmer zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent erhöht, Kinderlose zahlen künftig 2,6 Prozent.
2015 startet zudem ein Pflegevorsorgefonds. Rund 1,2 Milliarden Euro jährlich sollen die nächsten 20 Jahre dort einfließen. Ziel ist es, die Beiträge stabil zu halten, wenn die Zahl der Pflegebedürftigen wie prognostiziert stark ansteigt.
Das Pflegestärkungsgesetz sieht in folgenden Bereichen Änderungen vor:
Erhöhung der ambulanten Pflegesach- und Geldleistungen
Flexibilisierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Leistungen der Tages- und Nachtpflege
Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
Wohnraumanpassung in der Häuslichkeit
Leistungen bei vollstationärer Pflege
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
Pflegehilfsmittel
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Ausbau von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Familien-/ Pflegezeitgesetz
Eine Übersicht über die genauen Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz stellt das Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung.
07.04.2015 / Im Fokus
Die Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen (LGK NRW) hat sich mit ihrer Entschließung vom 20. November 2014 darauf verständigt, die gesundheitliche Versorgung von Menschen in schwierigen Lebenslagen zu verbessern.
Zur Umsetzung der Entschließung hat die LGK NRW die Ausschreibung zum Wettbewerb "Gesundheitspreis NRW 2015“ auch unter das Schwerpunktthema „Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen in prekären Lebensverhältnissen“ gestellt.
Alle Verbände, Institutionen, Initiativen und Fachleute aus Selbsthilfe, Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitsversorgung sind eingeladen, sich an der Ausschreibung um den „Gesundheitspreis NRW 2015“ zu beteiligen und sich mit qualitativ hochwertigen und innovativen Projekten zu bewerben.
Bewerbungsschluss ist der 20. Mai 2015.
31.03.2015 / Im Fokus
Die Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV VO) hat im Februar 2015 eine umfassende Neuordnung des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes (außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Praxen) beschlossen. Insbesondere die geplante Reduktion der Anzahl der Notfallpraxen in der Region Nordrhein von 61 auf 41 hat bei Patientinnen und Patenten zu großen Irritationen geführt. Am Montag dieser Woche hat der Patientenbeauftragte Dirk Meyer mit dem Vorsitzenden der KV NO, Dr. Peter Potthoff, die Probleme eingehend erörtert. In den nächsten Wochen wird es sicherlich dazu noch weitere Beratungen geben. Ziel muss es sein, gut erreichbare patientenorientierte integrierte Versorgungsstrukturen für den Notfalldienst zu ermöglichen.
Die Hintergründe für eine Neuordnung sind in der öffentlichen Diskussion oft zu kurz gekommen. Antworten auf viele Fragen hat die Kassenärztlichen Vereinigung jetzt aus ihrer Sicht interessierten Bürgerinnen und Bürgern online zur Verfügung gestellt.
17.02.2015 / Service
Der neue Themenschwerpunkt "Psychotherapeutische Behandlung" auf der Homepage des Patientenbeauftragten richtet sich in erster Linie an betroffene Menschen und deren Angehörige. Ein erstes Anzeichen für eine psychische Erkrankung ist oftmals ein großer Leidensdruck, den die Betroffenen empfinden. Dabei kann es aufgrund der Komplexität psychischer Erkrankungen zu Störungen der Wahrnehmung, des Denkens und des Handelns kommen. In einer solchen Situation ist es sinnvoll, Hilfe im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung zu finden. Der Weg zu einer psychotherapeutischen Behandlung kann sehr langwierig und schwierig sein. Aus diesem Grund sind in dem neuen Themenschwerpunkt Informationen sowie Kontaktadressen zusammengefasst.
11.02.2015 / Service
Menschen mit HIV erleben regelmäßig Diskriminierung in Ihrem Umfeld, wie zum Beispiel am Arbeitsplatz oder bei der medizinischen Versorgung im Krankenhaus. Der Deutsche AIDS-Hilfe e.V. hat deshalb eine Kontaktstelle zur HIV-bezogenen Diskriminierung eingerichtet. Diese unterstützt Menschen mit HIV dabei, sich gegen Diskriminierung zu wehren.
Neben der unmittelbaren Beratung, der Auswertung von Problemfeldern und dem politischen sowie gesellschaftlichen Engagement für die Gleichbehandlung von HIV-Positiven, unterstützt die Kontaktstelle bei der Vernetzung und dem Erfahrungsaustausch von Betroffenen.
23.01.2015 / Im Fokus
Am 20. November 2014 fand die jährliche Tagung der Landesgesundheitskonferenz unter Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure im Gesundheitsbereich von Nordrhein-Westfalen, so auch unter Mitwirkung des Patientenbeauftragten NRW Herrn Meyer statt.
Ausgehend vom Grundverständnis einer solidarischen Gesundheitspolitik unterstützt die Landesgesundheitskonferenz (LGK) das Ziel einer bedarfsgerechten und ohne Hürden zugänglichen gesundheitlichen Versorgung für alle Menschen, und besonders für Menschen in prekären Lebenslagen, unabhängig von deren sozialem Status, Alter, Herkunft oder Geschlecht.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde vereinbart, die spezifischen Versorgungsbedürfnisse besser zu erkennen, zu berücksichtigen und zu erfüllen.
Zu den Empfehlungen gehören zielgruppenspezifische Präventionsmaßnahmen und Programme zur Gesundheitsförderung, die Stärkung der Rolle der gesundheitlichen Selbsthilfe und der Patientenvertretungen sowie die Überprüfung von Versorgungsangeboten für erwerbs- oder wohnungslose Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit Migrationshintergrund, die einen ungeklärten Krankenversicherungsstatus haben.
Der vollständige Wortlaut der Entschließung kann auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums als PDF-Datei heruntergeladen werden:
15.01.2015 / Im Fokus
Am 15. Januar 2015 wurden die Preisträgerinnen und Preisträger des Gesundheitspreises Nordrhein-Westfalen 2014 im Landtag durch die Gesundheitsministerin Barbara Steffens ausgezeichnet. Schwerpunkt der Ausschreibung des Gesundheitspreises 2014 war die "Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen".
Die vier ausgezeichneten Projekte berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse, Bedarfe und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen bei der gesundheitlichen Versorgung in vorbildlicher Weise.
Ausführliche Informationen zu den ausgezeichneten Projekten können der Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter entnommen werden:
Pressemitteilung des Ministeriums Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter >