Anschrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Öffnungszeiten: MO-DO 8.00-15.30 Uhr, FR 8.00 -14.00 Uhr
E-Mail: kontakt@lbbp.nrw.de
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Patiententelefon: 0211 855 3008
Dezember 2016:
Kranken- und Pflegeversicherung bei vollständiger Sanktionierung (ALG II)
November 2016:
Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen
Oktober 2016:
Fachärztliche Hausbesuche - Am Beispiel einer stationären Pflegeeinrichtung
September 2016:
Stationäre Versorgung – Probleme mit der Patientenverfügung
August 2016:
Ambulante Versorgung – Hohe Aufzahlung bei der Arzneimittelversorgung
Juli 2016:
Ambulante Versorgung – Ablehnung der Behandlung aus wirtschaftlichen Gründen
Juni 2016:
Zahnärztliche Versorgung – Altgold
Mai 2016:
Vermuteter Behandlungsfehler in der Notaufnahme
April 2016:
Probleme mit der Zahnimplantat-Nachsorge / Implantat-Pass ausstellen lassen
März 2016:
Zahnärztliche Behandlung: Finanzielle Probleme als privat versicherte Patientin
Februar 2016:
Menschen mit Behinderungen – Stationäre Versorgung
Januar 2016:
Facharztproblematik / Schmerztherapie
Archiv:
Fallübersicht - 2016
Seit dem 1. Januar 2005 haben gesetzlich Versicherte im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, implantatgestützter Zahnersatz) Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse. Der Leistungsanspruch richtet sich nach § 55 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V).
Mit der Einführung befundbezogener Festzuschüsse wurde sichergestellt, dass sich Versicherte für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden können, ohne den Anspruch auf den Festzuschuss zu verlieren. Dies gilt auch für die Versorgung mit implantatgestütztem Zahnersatz (Suprakonstruktionen).
Diese Möglichkeit hatte Frau M. im Jahr 2006 dazu bewogen, sich unter Einbringung eines hohen finanziellen Eigenanteils, für den Einsatz von 10 Implantaten zu entscheiden. Nun, 10 Jahre später, ist der Implantataufbau so locker, dass er angezogen werden muss. Ihr ehemaliger Zahnarzt hat sich inzwischen leider zur Ruhe gesetzt und die Spezialinstrumente für ihr Implantatsystem liegen in der Praxis seiner Nachfolgerin nicht mehr vor. Auch in anderen angefragten Zahnarztpraxen wird ihr Implantatsystem nicht verwendet. Zahnärztinnen und Zahnärzte verwenden in der Regel das System mit dem sie die besten Erfahrungen gemacht haben, hierfür halten sie entsprechende Werkzeuge vor. Da es sich hierbei um Spezialwerkzeuge handelt, ist die Anschaffung anderer Werkzeuge aus ihrer Sicht nicht sinnvoll.
Frau M. ist verärgert und ratlos. Sie ist auf der Suche nach einer Zahnarztpraxis die ihr Implantatsystem versorgen kann.
Letztendlich unterstützt sie die Zahnärztekammer bei der Suche nach einem geeigneten Behandler.
Grundsätzlich gilt aber: Bei einer Implantat-Behandlung ist es immer sinnvoll, sich in der Zahnarztpraxis einen Implantat-Pass ausstellen zu lassen, welcher den Hersteller, Typ, Durchmesser etc. des Implantats benennt. Der Pass erleichtert die Suche nach Zahnärztinnen und –ärzten, die dasselbe System verwenden, erheblich. Zudem können mit diesen Informationen über die Hersteller oder den Dentalvertrieb Praxen ausgemacht werden, an die entsprechenden Systeme geliefert wurden.