Anschrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Öffnungszeiten: MO-DO 8.00-15.30 Uhr, FR 8.00 -14.00 Uhr
E-Mail: kontakt@lbbp.nrw.de
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Patiententelefon: 0211 855 3008
Dezember 2016:
Kranken- und Pflegeversicherung bei vollständiger Sanktionierung (ALG II)
November 2016:
Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen
Oktober 2016:
Fachärztliche Hausbesuche - Am Beispiel einer stationären Pflegeeinrichtung
September 2016:
Stationäre Versorgung – Probleme mit der Patientenverfügung
August 2016:
Ambulante Versorgung – Hohe Aufzahlung bei der Arzneimittelversorgung
Juli 2016:
Ambulante Versorgung – Ablehnung der Behandlung aus wirtschaftlichen Gründen
Juni 2016:
Zahnärztliche Versorgung – Altgold
Mai 2016:
Vermuteter Behandlungsfehler in der Notaufnahme
April 2016:
Probleme mit der Zahnimplantat-Nachsorge / Implantat-Pass ausstellen lassen
März 2016:
Zahnärztliche Behandlung: Finanzielle Probleme als privat versicherte Patientin
Februar 2016:
Menschen mit Behinderungen – Stationäre Versorgung
Januar 2016:
Facharztproblematik / Schmerztherapie
Archiv:
Fallübersicht - 2016
Herr S. klagte seit mehreren Wochen über Rückenschmerzen, zudem hatte er sich eine Sportverletzung am Ellenbogen zugezogen. Er nahm die akute Verletzung zum Anlass, um die genannten Beschwerden untersuchen und behandeln zu lassen. Der aufgesuchte Orthopäde teilte ihm jedoch mit, dass „aufgrund der kassenärztlichen Vergütung lediglich eine Beschwerde im Quartal behandelt werden könne“. Der Patient interpretierte diese Auskunft als Scherz, was jedoch durch den Orthopäden verneint wurde. Herr S. sollte entscheiden, welche Beschwerde am dringendsten zu behandeln sei. Er konnte zwar die Risiken nicht abwägen, entschied sich aber zunächst für die Behandlung der Rückenschmerzen. Gleichzeitig war er mit dieser Vorgehensweise völlig unzufrieden und fühlte sich vom Facharzt medizinisch und menschlich nicht gut versorgt.
Herr S. wollte dieses Verhalten des Arztes nicht hinnehmen, wandte sich an das Büro des Patientenbeauftragten und bat um Aufklärung über seine Rechte und mögliche Handlungsoptionen.
Grundsätzlich sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Patientinnen und Patienten bei medizinischer Notwendigkeit zu behandeln und dürfen eine Behandlung aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht ablehnen.
Betroffene haben die Möglichkeit, sich bei ihrer Krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung in Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe über das Fehlverhalten einer Ärztin bzw. eines Arztes zu beschweren und um die Vermittlung einer anderen Ärztin oder eines Arztes zu bitten.
Bei einer vermuteten Verletzung von Patientenrechten können Patientinnen und Patienten zudem bei den zuständigen Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe Beschwerde einreichen.
Das Recht auf freie Arztwahl berechtigt Betroffene auch, direkt eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt zu konsultieren.
Die genannten Handlungsmöglichkeiten wurden dem Ratsuchenden aufgezeigt. Dieser suchte in der Folge einen anderen Orthopäden auf, welcher selbstverständlich bereit war sowohl seine Rückenbeschwerden als auch die Sportverletzung am Ellenbogen zu behandeln.